E-Rechnung 2027: Was müssen Hotels und Ferienwohnungsvermieter jetzt beachten?

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF, die du per E-Mail verschickst.
Sie enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten, typischerweise im XML-Format. Diese Daten umfassen unter anderem:
- Rechnungssteller und -empfänger (Name, Adresse, Steuernummer bzw. USt-IdNr.)
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
- Einzelne Positionen mit Bezeichnung, Menge, Einzelpreis und Gesamtbetrag
- Steuersätze und Steuerbeträge (z. B. 7 % oder 19 % Umsatzsteuer)
- Zahlungsbedingungen und Fälligkeitsdatum
- Bankverbindung des Rechnungsstellers (IBAN, BIC)
Diese Struktur bringt für alle Beteiligten konkrete Vorteile:
- Automatische Verarbeitung: Buchhaltungssysteme lesen die Daten direkt ein, ganz ohne manuelle Eingabe.
- Weniger Fehler: Tipp- und Übertragungsfehler bei der manuellen Erfassung entfallen.
- Schnellere Bearbeitung: Rechnungen werden zügiger geprüft, freigegeben und bezahlt.
- Revisionssicherheit: Die strukturierten Daten erleichtern die rechtskonforme Archivierung.
- Effizienz: Gerade bei hohem Rechnungsaufkommen spart die automatische Verarbeitung spürbar Zeit.
Eine normale PDF-Rechnung, welche z.B. mit Word erstellt wurde, erfüllt diese Anforderungen nicht. Das Bundesministerium der Finanzen nennt XRechnung oder ZUGFeRD als anerkannte Formate.
Welche E-Rechnungsformate gibt es?
Zwei Formate dominieren die Diskussion rund um die E-Rechnung in Deutschland: ZUGFeRD und XRechnung. Beide sind zulässige Formate, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Handhabung.
XRechnung
XRechnung ist ein rein XML-basiertes Format. Die Rechnung besteht ausschließlich aus einer strukturierten Datei, die für Menschen ohne spezielle Software nicht direkt lesbar ist. Für eine visuelle Ansicht wird daher eine separate PDF-Datei benötigt, sodass der Empfänger insgesamt zwei Dateien erhält.
ZUGFeRD
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format: Es kombiniert eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datendatei in einer einzigen Datei. Diese eine Datei ist gleichzeitig menschenlesbar und maschinenlesbar.
Vergleich: ZUGFeRD vs. XRechnung
| Merkmal | ZUGFeRD | XRechnung |
|---|---|---|
| Dateiformat | PDF/A mit eingebettetem XML | Reines XML |
| Für Menschen lesbar | Ja, direkt als PDF | Nein, separates PDF erforderlich |
| Maschinenlesbar | Ja | Ja |
| Anzahl der Dateien | 1 Datei | 2 Dateien (XML + PDF) |
| Einsatz im B2C-Bereich | Möglich (Gäste erhalten lesbare PDF) | Unüblich |
| Einsatz im B2B-Bereich | Vollständig zulässig | Vollständig zulässig |
| Archivierung | Einfach (eine Datei) | Beide Dateien müssen aufbewahrt werden |
| Internationale Verbreitung | Ja (EU-weit) | Primär Deutschland / öffentliche Auftraggeber |
Warum ZUGFeRD für Hotels und Ferienwohnungsvermieter besonders geeignet ist
Der praktische Vorteil von ZUGFeRD liegt auf der Hand: Eine einzige Datei deckt alle Anforderungen ab, egal ob der Empfänger ein Privatgast oder ein Unternehmen ist.
Der Privatgast kann die Rechnung einfach öffnen und lesen, während das Buchhaltungssystem des Unternehmens die XML-Daten automatisch einliest. Kein Sonderfall, kein doppelter Prozess.
Gerade im Gastgewerbe, wo Rechnungsempfänger sowohl private Urlauber als auch Geschäftsreisende sein können, vereinfacht ZUGFeRD den Rechnungsprozess erheblich.
Wann wird die E-Rechnung Pflicht?
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es noch Übergangsregelungen:
- 2025 und 2026: Die bisherigen Rechnungsformate können unter den Voraussetzungen der Übergangsregelungen weiterhin genutzt werden.
- Ab 2027: Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € endet die verlängerte Übergangsregelung. Diese Unternehmen müssen ab 2027 E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen.
- Bis Ende 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € können die Übergangsregelung noch nutzen.
- Ab 2028: Die Übergangsregelungen laufen grundsätzlich aus. Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich ausstellen.
Wichtig für Hotels und Ferienwohnungen
Die E-Rechnungspflicht betrifft nicht Rechnungen an private Endverbraucher. Sie betrifft grundsätzlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen, beispielsweise für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und bestimmte weitere Fälle.
Das bedeutet aber nicht, dass du mit deinem Property Management System (PMS) unterschiedliche Rechnungssysteme benötigst.
Was bedeutet das für mein PMS?
Genau hier liegt der praktische Vorteil einer guten Softwarelösung.
Wenn dein PMS Rechnungen bereits als E-Rechnung im ZUGFeRD-Format erstellen kann, kannst du einen einheitlichen Rechnungsprozess nutzen, egal ob der Gast privat reist oder die Rechnung für sein Unternehmen benötigt.
Für den Gast bleibt die Rechnung einfach lesbar. Für Unternehmen ist sie gleichzeitig maschinenlesbar. Ein Format, ein Prozess, keine Ausnahmen.
Worauf solltest du bei deinem PMS achten?
Wenn du heute oder in Zukunft ein Property Management System einsetzt, solltest du prüfen:
- Unterstützt das PMS ein anerkanntes E-Rechnungsformat?
- Ist ZUGFeRD integriert?
- Werden die strukturierten Rechnungsdaten korrekt erzeugt?
- Kann der Gast die Rechnung weiterhin einfach öffnen?
- Ist dafür ein zusätzliches Plugin notwendig?
- Entstehen zusätzliche monatliche Kosten für die E-Rechnung?
- Ist die Funktion bereits Bestandteil des normalen Rechnungsprozesses?
Denn genau hier können sich PMS-Lösungen deutlich unterscheiden.
Wie sieht es bei ILOCA aus?
Bei ILOCA ist die E-Rechnung bereits integriert.
ILOCA erstellt Rechnungen im ZUGFeRD-Format. Du musst dafür kein zusätzliches E-Rechnungs-Plugin kaufen oder einen separaten Dienst einrichten.
Für deine Gäste bleibt die Rechnung einfach zu öffnen und zu lesen. Gleichzeitig enthält sie die strukturierten Daten für die elektronische Verarbeitung.
Fazit
Die E-Rechnung kommt nicht plötzlich im Jahr 2028. Die Umstellung läuft bereits und die nächsten Übergangsfristen stehen bevor.
Wenn du dein PMS ohnehin gerade auswählst oder wechseln möchtest, lohnt es sich deshalb, die E-Rechnung direkt mitzudenken.
Denn die beste E-Rechnung ist die, um die du dich nicht kümmern musst.